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OLG Hamm, 02.02.2011 - I-8 U 136/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen an Kommanditisten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 109; HGB § 169 Abs. 1
Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen an Kommanditisten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 25.05.2010 - 3 O 552/09
- LG Dortmund, 27.07.2010 - 3 O 552/09
- OLG Hamm, 02.02.2011 - I-8 U 136/09
- OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10
- OLG Hamm, 20.06.2011 - 8 U 151/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 252/03
Erstattung von Zahlungen zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos in der Krise …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/09
Umgekehrt scheidet er aus, wenn diese Regelungen entweder eine solche Erstattungspflicht ausdrücklich verneinen (BGH, Urt. 20.06.2005, II ZR 252/03, NZG 2005, S. 807) oder jedenfalls ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der "Ausschüttung" erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (vgl. Gehling, BB 2011, 73, 75, 76).Der von dem Beklagten im Verhandlungstermin vor dem Senat zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2005 (II ZR 252/03) ist eine andere Beurteilung nicht zu entnehmen.
- BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02
Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/09
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Anleger aufgrund einer Täuschung durch die Initiatoren bzw. die von ihnen eingesetzte Vertriebsorganisation kein Anspruch auf Schadensersatz aus Verhandlungsverschulden gegen die Fondsgesellschaft zusteht (BGH, U. v. 21.7. 2003, II ZR 387/02 BGHZ 156, 46, Juris-Rdnr. 18). - BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00
Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/09
Der Senat geht mit dem Bundesgerichtshof davon aus, dass die §§ 305 ff BGB wegen der in § 310 Abs. 4 BGB enthaltenen Regelung auf Gesellschaftsverträge keine Anwendung finden, dass jedoch solche Vertragsbedingungen, die - wie im vorliegenden Fall - für eine Vielzahl von Gesellschaftsbeteiligungen vorformuliert sind, der objektiven Auslegung und dadurch der Inhaltskontrolle ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen (s.a. BGH, Urt. vom 27.11.2000, II ZR 218/00, NJW 2001, 1270). - BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77
Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge - …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/09
Selbst wenn dieser Verkauf zugleich die Liquidation der Gesellschaft eingeleitet hätte, worauf allerdings die Beschlussfassung der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Klägerin vom 28.01.2010 unter TOP 4 hindeutet, nähme dies dem Rückzahlungsverlangen der Klägerin nur dann seine Berechtigung, wenn der Beklagte dargelegt und bewiesen hätte, dass die Gesellschaft dieser Zahlungen für die Durchführung der Abwicklung nicht mehr bedarf (BGH, Urt. vom 3.7.1978, II ZR 54/77, WM 1978, S. 898).
- OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12
Vergütungsfestsetzung gegen den Auftraggeber
Soweit der Antragsgegner behaupte, er habe bereits zweimal 500, 00 EUR gezahlt, so ergebe sich aus den vom Antragsgegner vorgelegten Quittungen, dass die Zahlungen für die anwaltliche Tätigkeit im Berufungsverfahren 8 U 136/09 vor dem Thüringer Oberlandesgericht erfolgt seien.